Institutionelles Schutzkonzept 

Der Pfarrgemeinde „St. Antonius“ Worbis 

„Miteinander achtsam leben“ 

Institutionelles Schutzkonzept gemäß § 3 der Ordnung zur Prävention gegen sexuelle Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bis-tum Erfurt vom 01.01.2020 (PrävO EF) 

Inhalt 

1. Zielstellung  

2.Grundlagen

3. Instrumente des Schutzkonzeptes  

3.1 Persönliche Eignung (s. § 4 PrävO)  

3. 2 Erweitertes Führungszeugnis (s. §§ 5 und 6 PrävO)  

3.3 Verhaltenskodex (s. § 7 PrävO)

3.3.1. Gestaltung von Nähe und Distanz  

3.3.2. Angemessenheit von Körperkontakt  

3.3.3 Sprache und Wortwahl

3.3.4 Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

3.3.5 Beachtung der Intimsphäre  

3.3.6 Zulässigkeit von Geschenken  

3.3.7 Konsequenzen bei Regelverstoß

3.3.8 Verhalten auf Freizeiten und Reisen

3.3.9 Umgang bei Verletzung von Fürsorgepflichten

3.4 Beratungs- und Beschwerdewege

3.5 Qualitätsmanagement & Qualifikation

3.6 Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen

3.7 Präventionsfachkraft der Pfarrei

3.8 Ansprechpersonen und Beratungsstellen auf Bistumsebene und überregional

3.9 Transparenz der internen und externen Verfahrenswege (Handlungsleitfäden)

Anlagen

Anlagen 1 Verhaltenskodex

Anlage 2 Handlungsleitfaden I

Anlage 3 Handlungsleitfaden II  

Anlage 4 Handlungsleitfaden III

1. Zielstellung 

Die katholische Kirchgemeinde „St. Antonius“ Worbis verfolgt mit diesem Schutzkonzept die Sicherung einer „Kultur der Achtsamkeit“ gegenüber allen Menschen, im Besonderen gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen. 

2.Grundlagen 

Kinder und Jugendliche sowie erwachsene Schutzbefohlene müssen die oben genannte Haltung in allen unseren Veranstaltungen und Angeboten spüren und erleben können. Sie müssen die Gewissheit haben, dass sie ernstgenommen werden, offen sprechen und bei Problemen Hilfe erwarten können. Denn Kinder, Jugendliche sowie schutz- und hilfe-bedürftigen Erwachsenen sollen sich bei uns wohlfühlen und sichere Lebensräume fin-den. Sie sollen schnelle und kompetente Hilfe erfahren, wenn ihnen bei uns oder an-derswo Gewalt in jedweder Form droht oder angetan wird. Die hauptamtlichen Mitar-beiter sind für die Umsetzung des Schutzkonzeptes verantwortlich. Sie stellen sicher, dass Instrumente des Schutzkonzeptes bei Verdacht oder Kenntnis einer Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls Schutzbefohlener sachgemäß verwen-det werden und dass Abläufe im Prozess der Gefährdungseinschätzung und Hilfepla-nung eingehalten werden. Hauptamtliche Mitarbeiter sind über alle Vorfälle zu informie-ren und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos sind sie als Prozessverantwortliche mit einzubeziehen. Sie initiieren bei Bedarf eine interdisziplinäre Beratung und sichern die Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft. Sollte eine Informationspflicht gegenüber Ämtern bestehen, so wird diese von der Leitung der Pfarrei wahrgenommen. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden setzen das Schutzkonzept gemeinsam um. Sie sind im Umgang mit dem jeweiligen Schutzkonzept der Einrichtung entsprechend unterwie-sen. 

3. Instrumente des Schutzkonzeptes 

Persönlichen Eignung 

Führungszeugnis 

Verhaltenskodex und Selbstauskunftserklärung 

Beratungs- und Beschwerdewege 

Qualitätsmanagement & Qualifikation 

Maßnahmen zur Stärkung von schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen 

Präventionsbeauftragte/r der Pfarrei 

Ansprechpersonen und Beratungsstellen auf Bistumsebene 

Transparenz der internen und externen Verfahrenswege (Handlungsleitfäden) 

3.1 Persönliche Eignung (s. § 4 PrävO) 

Die Menschen, die Verantwortung in kirchlichen Einrichtungen, Diensten und Angebo-ten übernehmen, sind die wichtigsten und unverzichtbarsten Träger kirchlicher Tätig-keiten. Haupt- oder ehrenamtliche Entscheidungsträger verantworten, welche Men-schen Leitung übernehmen dürfen und ob ihnen Kinder und Jugendliche anvertraut werden. Um hier die richtigen Wege einzuschlagen ist Folgendes hilfreich: 

• Die Prävention von sexualisierter Gewalt wird in Vorstellungsgesprächen und im Be-werbungsverfahren, in Erstgesprächen mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern thematisiert. 

• Unser Schutzkonzept wie auch die Präventionsordnung des Bistums Erfurt ist öffent-lich zugänglich und kann auf Wunsch jedem, der Aufgaben im Bereich von Kinder- und Jugendarbeit übernimmt, ausgehändigt werden. 

• Ein erweitertes Führungszeugnis, sowie die Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklä-rung (mit Verhaltenskodex) und die Datenschutzerklärung sind durch alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter vorzulegen. 

3. 2 Erweitertes Führungszeugnis (s. §§ 5 und 6 PrävO) 

Zum Zweck der Prüfung der persönlichen Eignung werden alle in § 2 Absatz 7 der Prä-ventionsordnung aufgeführten haupt- und nebenberuflich Mitarbeitenden zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz aufgefordert. Die Aufforderung enthält die Bescheinigung der beruflichen Tätigkeit, die zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses berechtigt. Bei ehrenamtlich täti-gen Personen, deren Tätigkeit nach Art und Intensität des Kontaktes mit Minderjährigen nach Einschätzung des Trägers oder gemäß einer Vereinbarung nach § 72a SGB VIII eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erforderlich macht, enthält die Auf-forderung die Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit, die entsprechend der gegen-wärtigen rechtlichen Bestimmungen zu einer kostenfreien Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses berechtigt. Die Pfarrei dokumentiert die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Das erweiterte Führungszeugnis ist alle fünf Jahre neu zu beantragen und vorzulegen. 

3.3 Verhaltenskodex (s. § 7 PrävO) 

Als kirchlicher Rechtsträger sind wir verpflichtet, klare spezifische Regeln auszuarbei-ten. Ziel ist es, den haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitenden und ehrenamtlich Täti-gen eine Orientierung für ein adäquates Verhalten zu geben und einen Rahmen zu schaf-fen, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und strafrechtliche Formen des Miss-brauchs in unserer Arbeit verhindert. Im Mittelpunkt stehen die uns anvertrauten Men-schen und deren Wohlergehen. Von daher ist es wichtig, achtsam mit den Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen umzugehen und ihnen zuzuhören, wenn sie sich anvertrauen wollen. Ziel der präventiven Arbeit ist es, eine „Kultur der Achtsamkeit“ zu etablieren und dadurch Kinder und Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Hierzu bedarf es einer der übernommenen Verantwortung angemessenen Aneignung von Fachwissen in Bezug auf Prävention und der Schaffung von Beschwerdewegen. In-halt und Umfang der entsprechenden Schulungen orientiert sich an der Präventionsord-nung des Bistums Erfurt und der dazu herausgegebenen Arbeitshilfe. Vor allem gilt es eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachsamem Hinschauen, offe-nem Ansprechen, transparentem und einfühlsamem Handeln im Umgang mit den anver-trauten Personen und untereinander. Die haupt- und nebenberuflich Mitarbeitenden so-wie die ehrenamtlich Tätigen verpflichten sich diesem Verhaltenskodex. 

3.3.1. Gestaltung von Nähe und Distanz 

In der pädagogischen, erzieherischen und pflegerischen Arbeit mit Kindern und Jugend-lichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geht es darum, ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die Beziehungsgestaltung muss dem je-weiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein. Das schließt exklusive Freundschaften von Haupt- und Ehrenamtlichen zu einzelnen Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen aus, insbesondere dann, wenn dadurch eine emotio-nale Abhängigkeit entstehen oder entstehen können. 

3.3.2. Angemessenheit von Körperkontakt 

Körperliche Berührungen sind in der Arbeit mit Menschen nicht auszuschließen. Aller-dings haben sie altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Sie ha-ben die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweilige Schutzperson vorauszuset-zen, d.h. der Wille jeder Person ist ausnahmslos zu respektieren. Stete Achtsamkeit und Zurückhaltung sind geboten. Eine Ablehnung muss ausnahmslos respektiert werden. 

3.3.3 Sprache und Wortwahl 

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst verletzt und gedemütigt wer-den. Von daher hat jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation durch Wert-schätzung und einen auf die Bedürfnisse und das Alter der Schutzperson angepassten Umgang geprägt zu sein. 

3.3.4 Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken 

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit all-tägliches Handeln. Um Medienkompetenz zu fördern ist ein professioneller Umgang da-mit unablässig. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen. 

  • Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen Inhalten sind in allen kirchlichen Kontexten verboten. 
  • Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen zulässig. Bei Veröffentli-chungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am ei-genen Bild, zu beachten. 
  • Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch minderjährige Schutz-personen auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mob-bing Stellung zu beziehen. 
  • Anvertraute dürfen in unbekleidetem Zustand (umziehen, duschen…) weder beo-bachtet, fotografiert oder gefilmt werden. 
  • In unseren Veranstaltungen sind wir achtsam beim Konsum von Filmen, Fotos, Spielen und anderen digitalen Materialien. 

3.3.5 Beachtung der Intimsphäre 

Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, dass es zu wahren gilt. 

Besonders Veranstaltungen mit Übernachtungen stellen eine Herausforderung dar. Es braucht klare Verhaltensregeln, um die individuelle Intimsphäre sowohl der Kinder und Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen als auch der betreuenden haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten und zu schüt-zen. 

3.3.6 Zulässigkeit von Geschenken 

Geschenke und Bevorzugungen können keine ernstgemeinte und pädagogisch sinnvolle Zuwendung ersetzen. Sie gehören nicht zu den pädagogischen Maßnahmen, die dazu dienen, um Kinder und Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene zu selbst-bewussten, freien Menschen zu erziehen. 

Vielmehr können exklusive Geschenke, insbesondere, wenn sie nur ausgewählten Kin-dern und Erwachsenen zuteilwerden, deren emotionale Abhängigkeit fördern. 

Daher gehört es zu den Aufgaben der verantwortlich Tätigen, den Umgang mit Geschen-ken reflektiert und transparent zu handhaben. 

3.3.7 Konsequenzen bei Regelverstoß 

Die Wirkung von Strafen ist nur schwer abzuschätzen und daher gut zu durchdenken. Falls Sanktionen unabdingbar sind, ist darauf zu achten, dass diese im direkten Bezug zur „Tat“ stehen, angemessen, konsequent, für den Bestraften auch plausibel und trotz allem wertschätzend sind. 

3.3.8 Verhalten auf Freizeiten und Reisen 

Freizeiten mit Übernachtung sind besondere Situationen mit besonderen Herausforde-rungen. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich pädagogisch sinnvoll und wünschenswert, da sie viele unterschiedliche Erfahrungsebenen ansprechen. Dennoch sollten sich die Verantwortlichen der damit verbundenen Verantwortung bewusst sein. Veranstaltun-gen mit Übernachtung werden generell von Personen beiderlei Geschlechts begleitet. Das Verhältnis entspricht annähernd der Geschlechterverteilung der Teilnehmenden. 

Es kann vorkommen, dass sich die vorgegebenen Rahmenbedingungen in der Praxis schwer umsetzen lassen, bspw. wenn die Räumlichkeiten ein geschlechtsgetrenntes Schlafen nicht ermöglichen. In einem solchen Fall ist wie bei anderen Abweichungen, ein transparenter Umgang notwendig, indem dies zuvor mit Beteiligten, Eltern bzw. Erzie-hungsberechtigten besprochen und deren Einverständnis eingeholt wird. 

3.3.9 Umgang bei Verletzung von Fürsorgepflichten 

Sollten die Punkte des Kodexes übertreten und die Grenzen von Kindern und Jugendli-chen überschritten sein, muss geklärt werden, wer der Dienstvorgesetzte der verant-wortlichen Person ist. Dieser kann folgende Sanktionen zur Anwendung bringen 

  • kollegiale Klärung 
  • Mitarbeitergespräche 
  • Präventions-Nachschulung 
  • Forderung einer Fachberatung 
  • (Zeitweises) Aussetzen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 
  • Hausverbot 

3.4 Beratungs- und Beschwerdewege 

Ziel der Kommunikation nach innen und außen ist Klarheit und Transparenz. Die Ver-antwortlichen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen sollen sich selbst immer wieder an das Ziel, sichere Räume zu schaffen, er-innern. Zum anderen sollen Kinder, Jugendliche, schutz- und hilfebedürftigen Erwachse-nen und Personensorgeberechtigte darüber informiert werden, wie das Schutzkonzept umgesetzt werden soll. 

Dazu gehört auch, dass bekannt ist, an wen man sich wenden kann, wenn Unrecht zuge-fügt wurde. Denn verbindliche und bekannte Beschwerdewege machen es wahrscheinli-cher, dass Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe oder strafrechtlich relevantes Verhal-ten aufgedeckt werden. Dabei muss klar vermittelt werden: Es ist gewollt, dass man schnell Meldung macht, wenn sexuelle Gewalt ausgeübt wird. Und wer sich meldet, fin-det ein offenes Ohr! Diskretion wird zugesichert. 

Bei allen Veranstaltungen räumen wir den Teilnehmenden einen angemessenen Raum zur Rückmeldung bei den für die Veranstaltung verantwortlich tätigen Personen ein. Des Weiteren können Rückmeldungen und Beschwerden in unserer Pfarrgemeinde, an die im Punkt 4 und 5 benannten Personen mündlich oder schriftlich gerichtet werden. 

Die jeweiligen verantwortlichen Leiterinnen und Leiter nutzen die Rückmeldungen und Beschwerden zur Reflexion der eigenen Arbeit. 

3.5 Qualitätsmanagement & Qualifikation 

Das institutionelle Schutzkonzept ist allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Interessenten auf der Homepage der Pfarrgemeinde zugänglich. 

Die aktuelle Fassung bedarf einer regelmäßigen Überprüfung, Anpassung und Weiter-entwicklung. 

Im Blick auf vorhandene bzw. zu erwerbende Fähigkeiten leistet die Pfarrei Unterstüt-zung in den Bereichen von Präventionsschulungen und verschiedenen pädagogischen Kompetenzen. 

3.6 Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürfti-gen Erwachsenen 

In der methodischen und didaktischen Gestaltung der Kinder- und Jugendarbeit haben jene Wege den Vorzug, welche die Teilnehmenden in ihrer Persönlichkeit und Entwick-lung wie in ihrer Eigenständigkeit altersentsprechend fördern und stärken. 

3.7 Präventionsfachkraft der Pfarrei 

Der/die Präventionsbeauftragte hat im Wesentlichen folgende Aufgaben 

  • Ansprechpartner für alle Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt 
  • Begleitung in der Fortschreibung des ISK 
  • Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien des Trägers 
  • Beratung bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und Maßnahmen für Minderjährige und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene aus Sicht der Prävention gegen sexualisierte Gewalt 
  • Hinweisen aus präventionspraktischer Perspektive auf Fort- und Weiterbildungs-bedarf 
  • Kontaktperson vor Ort für den Präventionsbeauftragten des Bistums Erfurt 

Präventionsfachkraft / Ansprechpartner für Präventionsfragen in unserer Pfarrei: 

Veronika Seeland 

01514 0353665 

fvam_seeland@gmx.de 

3.8 Ansprechpersonen und Beratungsstellen auf Bistumsebene und überregional 

Präventionsbeauftragte im Bistum Erfurt 

Frau Carmen Bröckl 

Herrmannsplatz 9, 

99084 Erfurt 

0361 6572386 

praeventionsbeauftragte@bistum-erfurt.de 

Unabhängige Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs des Bistums Erfurt 

Frau Ursula Samietz 

0174 / 3284004 

ursula.samietz@web.de 

Herr Dr. Jörg Pertschy 

0160 95257340 

Jörg.pertschy@posteo.de 

Regionale Beratungsstellen: 

Caritas-Regionalstelle Eichsfeld – Unstrut/Hainich 

Siemensstraße 12 

37327 Leinefelde-Worbis 

Erziehungs-, Ehe-, Familien und Lebensberatung 

Tel.Nr. 03605 2592130 

eefl-lfd@caritas-bistum-erfurt.de 

überregionale Beratungsmöglichkeiten 

Hilfstelefon „Sexueller Missbrauch“ 0800 / 2 25 55 30 

www.prävention-kirche.de 

www.beauftragter-missbrauch.de 

www.hilfsportal-missbrauch.de 

3.9 Transparenz der internen und externen Verfahrenswege (Handlungsleitfä-den) 

„Augen auf – hinsehen und schützen“ – unter diesem Leitwort stehen die Anstrengung und Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Das beinhaltet, dass Haupt- und Ehrenamtliche und alle Gemeindemitglieder zum genauen Hinsehen und zum Handeln angehalten werden. Richtig Handeln setzt voraus, dass die entsprechenden Handlungs-leitfäden bekannt sind. 

Diese finden Sie in den Anlagen 2 – 4, auf den Seiten 11 – 13 dieses Konzeptes. 

Dieses institutionelle Schutzkonzept wurde am 08.07.2026 vom Kirchenvorstand be-schlossen. 

Es wird in Papierform zur Auslage und über Homepage der Pfarrgemeinde veröffent-licht. 

Anlagen 

Anlagen 1 Verhaltenskodex 

Die Kath. Kirchengemeinde „St. Antonius“ Worbis will Kindern, Jugendlichen und allen Menschen, die sich kirchlichem Handeln anvertrauen, Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten, ihre Begabungen, und ihren persönlichen Glauben entfalten können. Dabei bin ich mir meiner Verantwortung für den Schutz der mir an-vertrauten Menschen bewusst. Ich verpflichte mich daher, alles in meinen Kräften Ste-hende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Menschen seelische, körperliche und/oder sexualisierte Gewalt antut und Kirche ein sicherer Ort für alle ist. 

1. Ich weiß, dass kirchliches Handeln, Unterricht, Erziehung, Betreuung, Beaufsichtigung, Ausbildung, Pflege und Seelsorge unvereinbar sind mit jeder Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt. Jedes Verhalten, das die Achtung vor dem anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört, wider-spricht den Prinzipien kirchlichen Handelns. 

2. Ich unterstütze Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene in ihrer Ent-wicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Ich un-terstütze ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe und stärke sie, für diese Rechte wirksam einzutreten. eine Arbeit mit den mir anver-trauten Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen ist geprägt von Wert-schätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde. 

3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respek-tiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Dabei achte ich auf meine eigenen Grenzen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien, insbesondere bei der Nutzung von mobilen Endgeräten und Internet. 

4. Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendli-chen und erwachsenen Schutzbefohlenen einzuleiten. Ich beziehe gegen jegliches diskri-minierende, gewalttätige und sexistische Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Verhalten sich die im kinder- und jugendnahen sowie im Bereich der erwachsenen Schutzbefohlenen tätigen Personen sexuell übergriffig oder körperlich gewalttätig, setze ich mich für den Schutz der Kinder, der Jugendlichen und der erwachsenen Schutzbefoh-lenen ein. Ebenso greife ich ein, wenn die mir Anvertrauten sich anderen gegenüber in dieser Art grenzverletzend verhalten. 

5. Ich höre zu, wenn die mir anvertrauten Menschen mir verständlich machen möchten, dass ihnen durch weitere Menschen seelische, verbale, sexualisierte und körperliche Ge-walt angetan wird. Ich bin mir bewusst, dass solche Gewalt von männlichen und weibli-chen Tätern verübt werden kann und dass Mädchen und Jungen beziehungsweise Frauen und Männer zu Opfern werden können. 

6. Ich kenne die Verfahrenswege und die Ansprechpartner im Rahmen der Pfarrge-meinde und des Bistums Erfurt. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen oder Hilfe zur Klä-rung bzw. Unterstützung bekommen kann, und werde sie bei Bedarf in Anspruch neh-men. 

7. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Menschen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Abhängigkeiten nutze ich nicht aus und missbrau-che nicht das Vertrauen der Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen. 

8. Ich bin mir bewusst, dass jede gewaltgeprägte Äußerung oder Handlung und jede se-xualisierte Handlung in der Beziehung zu Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen disziplinarische und strafrechtliche Folgen hat. 

9. Wenn ich Kenntnis von einem Sachverhalt erlange, der den Verdacht auf sexuellen Missbrauch nahelegt, teile ich dies unverzüglich der zuständigen Person der Leitungs-ebene oder einer der beauftragten Ansprechpersonen mit. 

10. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexuali-sierter Gewalt rechtskräftig verurteilt worden bin oder ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist. Sollte ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wer-den, verpflichte ich mich, dies meinem Dienstvorgesetzten bzw. der Leitung der Pfarrei unverzüglich mitzuteilen. 

Anlage 2 Handlungsleitfaden I 

(Wenn sexuelle Gewalt vermutet wird) 

Das Handeln in Situationen, in denen sexualisierte Gewalt vermutet wird, ist häufig be-lastend und anstrengend. Gleichzeitig sind Kinder und Jugendliche aber darauf angewie-sen, dass wir handeln und uns um sie kümmern. Holen Sie sich daher auch selbst Unter-stützung und Hilfe. 

Was tun bei der Vermutung, ein Kind oder ein Jugendlicher ist Opfer sexualisierter Ge-walt? 

1. Wahrnehmen und dokumentieren! 

  • Eigene Wahrnehmung ernst nehmen! Keine überstürzten Aktionen! Keine direkte Konfrontation mit dem/der vermutlichen Täter/in! 
  • Verhalten des betroffenen jungen Menschen beobachten! Keine eigenen Ermitt-lungen anstellen! 
  • Zeitnah Notizen mit Datum und Uhrzeit anfertigen! Ruhe bewahren! Keine eige-nen Befragungen durchführen! 

2. Besonnen handeln! 

  • Sich mit einer Person des eigenen Vertrauens besprechen, ob die Wahrnehmun-gen geteilt werden und ungute Gefühle zur Sprache bringen. 
  • Eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren. Sich selber Hilfe holen! 
  • Kontaktaufnahme und Absprache zum weiteren Vorgehen zum Wohle des jungen Menschen mit der Ansprechperson (Präventionsfachkraft) der Pfarrei, die über Beratungsstellen und Beschwerdewege informieren kann. (siehe Punkt 3.7, Seite 7) 

3. Weiterleiten (Aufgabe der Leitung der Pfarrei in Absprache mit Präventionsfachkraft) 

  • Bei einer begründeten Vermutung ggf. weitere Fachberatung hinzuziehen! Sie schätzen das Gefährdungsrisiko ein und/oder beraten bei weiteren Handlungs-schritten. 
  • Begründete Vermutung gegen eine/n haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter/in dem Missbrauchsbeauftragten des Bistums Erfurt mitteilen. 
  • Einschaltung des Jugendamtes bzw. der Strafverfolgungsbehörden 

Anlage 3 Handlungsleitfaden II 

(Wenn von sexualisierter Gewalt berichtet wird) 

Für von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche ist es zumeist sehr schwierig, sich an andere Menschen zu wenden und sich ihnen anzuvertrauen. Sollten Kinder oder Jugendliche sich Ihnen anvertrauen, ist es daher umso wichtiger, dass Sie Zuhören, dem/der Betroffenen Glauben schenken, den Schutz der/des Betroffenen si-chern und sich Unterstützung und Hilfe holen. Handeln Sie nicht eigenmächtig, sondern holen Sie sich fachkundige Unterstützung! 

Was tun, wenn ein Kind, ein Jugendlicher von sexueller Gewalt, Misshandlungen oder Vernachlässigung berichtet? 

1. Wahrnehmen und dokumentieren! 

  • Zuhören, Glauben schenken und Ruhe bewahren! Gespräche, Fakten und Situatio-nen dokumentieren! 
  • Den jungen Menschen ermutigen, sich anzuvertrauen! Keine überstürzten Aktio-nen! Auch Berichte über kleinere Grenzverletzungen ernst nehmen! Gerade Kin-der erzählen zunächst nur einen Teil dessen, was ihnen widerfahren ist! 
  • Keine „Warum“-Fragen verwenden – sie lösen leicht Schuldgefühle aus. Besser sind „Als ob“- Formulierungen: „Du wirkst auf mich, als ob …“! 
  • Grenzen, Widerstände und zwiespältige Gefühle des jungen Menschen respektie-ren! Keine logischen Erklärungen einfordern! 
  • Zweifelsfrei Partei für den jungen Menschen ergreifen: „Du trägst keine Schuld an dem, was vorgefallen ist“ 
  • Keinen Druck ausüben, auch keinen Lösungsdruck! 
  • Versichern, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird und nichts ohne Ab-sprache unternommen wird: „Ich entscheide nicht über deinen Kopf!“ Aber auch erklären: „Ich werde mir Rat und Hilfe holen!“ 
  • Keine unhaltbaren Versprechen oder Zusagen abgeben! 
  • Keine Angebote machen, die nicht erfüllbar sind! Keine Informationen an den/die potentielle/n Täter/in! Keine Entscheidungen und weitere Schritte ohne alters-gemäße Einbeziehung des jungen Menschen! 
  • Eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren. Sich selber Hilfe holen! 
  • Kontaktaufnahme und Absprache zum weiteren Vorgehen zum Wohle des jungen Menschen mit der Ansprechperson (Präventionsfachkraft) der Pfarrei, die über Beratungsstellen und Beschwerdewege informieren kann. (siehe Punkt 3.7, Seite 7) 

2. Weiterleiten (Aufgabe der Leitung der Pfarrei in Absprache mit Präventionsfachkraft) 

  • Bei begründeter Vermutung ggf. weitere Fachberatung hinzuziehen! Sie schätzen das Gefährdungsrisiko ein und/oder beraten bei weiteren Handlungsschritten. 
  • Begründete Vermutung gegen eine/n haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter/in dem Missbrauchsbeauftragten des Bistums Erfurt mitteilen. 
  • Einschaltung des Jugendamtes bzw. der Strafverfolgungsbehörden 

Anlage 4 Handlungsleitfaden III 

(Bei sexueller Gewalt unter Teilnehmenden) 

Bei (sexuellen) Grenzverletzungen unter Teilnehmenden sind Betreuungskräfte zum Handeln aufgefordert. In erster Linie geht es um den konkreten Schutz von Kindern und Jugendlichen. 

Was tun bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen zwischen Teilneh-mern? 

  • Aktiv werden und gleichzeitig Ruhe bewahren! 
  • „Dazwischen gehen“ und Grenzverletzung unterbinden! Grenzverletzung und Übergriff deutlich benennen und stoppen! 
  • Situation klären. 
  • Offensiv Stellung beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexisti-sches Verhalten! 
  • Vorfall im verantwortlichen Team ansprechen. 
  • Abwägen, ob Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist. Konsequenzen für die Urheber beraten, ggf. externe Beratung hinzuziehen. 
  • Leitungsebene (Pfarrer, hauptamtliche Mitarbeiter) informieren und weitere Verfahrenswege beraten. 
  • Information der betroffenen Eltern/Erziehungsberechtigten bei schwerwiegen-den Grenzverletzungen. 
  • Eventuell zur Vorbereitung Kontakt zu einer Fachberatungsstelle aufnehmen. 
  • Weiterarbeit mit der Gruppe bzw. mit den Teilnehmern. 
  • Grundsätzliche Umgangsregeln überprüfen und (weiter)entwickeln. 
  • Präventionsarbeit verstärken.